Mediation im Klageverfahren
Seit 2015 befinden wir uns auf Anraten des Richters in einem Mediationsverfahren um zuerst mit dem KVR, dann mit dem Mobilitätsreferat, als Vertreter der Stadt konkrete Maßnahmen abzustimmen, wie der vom Gericht konstatierte Handlungsbedarf der Stadt umgesetzt werden kann. Der Lärmschutz der Anwohner wurde unzweifelhaft festgestellt. Tempo 30 alleine ist nicht ausreichend, insbesondere da das zu breite Straßenprofil dieser Anordnung zuwider läuft und bei weitem nicht eingehalten wird. Außerdem sollte der stetig zunehmende funktionswidirge Durchgangsverkehr unterbunden werden. Das seitens des KVR vorgeschlagene LKW-Durchfahrverbot an der Brücke ist ein weiterer Baustein um den funktionswidrig hohen Anteil an LKW zu reduzieren. auch wenn es nicht zu 100% eingehalten wird, so trägt es doch erheblich zur Entlastung der Lärmsituation bei und sorgt auch für eine bessere Luft. Seitens eines externen Verkehrsplanungsbüros gibt es jedoch ein Bündel an Maßnahmen die nur gemeinsam ihre Wirkung entfalten können- an dieser Umsetzung arbeiten wir noch, gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat.
Richterlicher Hinweis auf Lärmschutz -
Lärmgrenzen 59/49 dB sind auch im Bestand anzustreben!
Herr Dr. Wolff, vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichtes München, ist in dem Erörterungstermin am 12.12.14 der Argumentation der Kläger gefolgt und hat den richterlichen Hinweis zu Protokoll gegeben, dass bei der Prüfung von straßenverkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Werte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts in reinen und allgemeinen Wohngebieten (=WR,WA) als ermessensauslösende Schwelle angesehen werden müssen und nicht, wie bisher vom KVR behauptet 70/60 dB(A).
141218_Pressemitteilung_Ergebnis Gericht[...]
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Der im Jahr 1993 versprochene Rückbau beginnt nun im November 2015 ...
Bereits seit 1993 wurde den Anwohnern der OMS in Aussicht gestellt, die Fahrbahn entsprechend der Nutzung als Sammelstraße zurückzubauen. Aus "Kostengründen" blieb es bei nur einseitigen Parkbereichen. Im Zuge der Klage der IGOM wurde seitens des Richters festgestellt, dass weitere Maßnahmen erfolgen müssen, um den Lärmpegel zu senken und die gebotene Geschwindigkeit auch einzuhalten. In der folgenden Mediation mit dem KVR und auf Grundlage des Konzeptes eines Verkehrsplaners, wurden einvernehmlich weitere Maßnahmen beschlossen, unter anderem die versuchsweise Anlage von Stellplätzen auf der Westseite. Die verbleibende Fahrbahn ist ausreichend für den Begegnungsverkehr mit PKW. Der derzeit minütliche LKW-Verkehr soll mittels eines LKW-Durchfahrverbotes ebenfalls noch geregelt werden, sodass auch der Bus ein besseres Durchkommen hat.
50 Jahre Bürgereinsatz
Seit 1962 setzen sich Anwohner der Offenbach-/Meyerbeerstraße dafür ein, dass die Stadt ihre Versprechen einhält, die verkehrliche Situation zu verbessern.
Seit 50 Jahren werden sie vertröstet und um "Geduld" gebeten. Und dann gibt es doch immer wieder Erfolge. Geduld, fundierte Argumente und Zusammenhalt lohnen sich!
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letzte Aktualisierung:
25.1.2023