Bebaungsplan Nr.2067-Ausbau Bodenseestraße
Es fehlt der Ausbau der Bahnunterführung und ein adäquater Lärmschutz!
Bei einer erheblichen Veränderung der Straßengestaltung, der Erhöhung der Orientierungswerte der DIN 18005 und der 16.BImSchV besteht ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Es ist genug Platz für Lärmschutzwände um die bestehenden Anwohner endlich vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu schützen. weiter lesen
Bebauungsplan zur Bodenseestraße
Es fehlt der Ausbau der Bahnunterführung und ein adäquater Lärmschutz!
Zwischen Lortzingstraße und der Bahnunterführung soll die Bodenseestraße verbreitert und mit Rad-und Gehwegen ausgebaut werden. Es fehlt jedoch der dringend erforderliche Ausbau der Bahnunterführung, damit auch Fußgänger und Radfahrer gefahrlos diese Strecke nutzen können, und damit endlich der Schwerlastverkehr eine direkte Verbindung aus dem Westen zur NUP bekommt.
Gemäß Verkehrsentwicklungplan ist der übergeordnete Verkehr und vor allem der LKW-Verkehr auf der Bundesstraße Bodenseestraße zu sammeln. Dazu ist eine ausreichend dimensionierte Unterführung zu gewährleisten. Die bisherige Höhe von nur 3,7 m bedeutet eine Mehrbelastung von Aubinger-, Verdi-, Pippinger- und Offenbach-/Meyerbeerstraße und daran angrenzende (Reine) Wohngebiete.
Es ist jedoch ein ausreichender Lärmschutz für die bestehende Wohnbebauung südlich der Bodenseestraße dringend erforderlich. Es ist nicht nachzuvollziehen wieso die Lärmquelle (=Fahrbahnen) um 6,5 m näher an die bestehende Wohnbebauung geplant werden soll, wo doch im Norden die nicht so schutzbedürftigen Nutzungen (Sport/Gewerbe) liegen. Eine Lärmschutzwand mit Anfahrt von Süden erscheint als eine einfache, notwendige und gewinnbringende Lösung für die zu schützenden Anwohner umsetzbar und sollte geprüft werden. Die dargelegten Bestands-Verkehrszahlen erscheinen zu hoch- die Verkehrsuntersuchung sollte mit dem Lärmgutachten überprüft und vorgelegt werden. Bei einer erheblichen Erhöhung der Orientierungswerte der DIN 18005 und der 16.BImSchV besteht ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz.
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letzte Aktualisierung:
25.1.2023