Parkplatzmarkierungen in der OMS

Gemäß den Richtlinien für Stadtstraßen (RAST 2006, EAE) sind Wohnsammelstraßen in überschaubaren Abschnitten anzulegen, der Straßenraum ist auch den Anwohnern und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern zu widmen, die Ansprüche des motorisierten Individualverkehrs sind an Geschwindigkeit und Komfort zu reduzieren. Kurz, es sollen menschengerechtere Straßen mit mehr Aufenthaltsqualität  erreicht werden. Durch ihren bisher geraden und überbreiten Ausbau zog die OMS den funktionswidrigen Durchgangsverkehr sowie überhöhte Geschwindigkeiten an, und erschwerte die Einhaltung von Tempo 30. Bedingt durch den Richterspruch wird die Stadt verpflichtet den erheblichen Überschreitungen der Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe entgegen zu wirken, es geht darum die Gesundheit der Bürger nicht über Gebühr zu gefährden. Im Zuge der Mediation wurde gemeinsam mit Vertretern der Stadt ein Gesamtkonzept entwickelt, das nun in ersten Ansätzen mit Abmarkierungen für eine geringere Straßenbreite sorgt. Mit stetigen Tempo 30 kann so ein reibungsloser Verkehrsfluss stattfinden, auch neben den abmarkierten Stellflächen. Seitens der Stadt wird dies seit 1993 in Aussicht gestellt: Ein Rückbau unter Betonung der Anliegerfunktionen (z.B. Parken), beidseitige Parkplätze und eine zweireihige Allee. Skandalös, dass dies nicht ohne richterliche Unterstützung gelingt.

Presseerklärung und Antworten zu den neuen Abmarkierungen
Die Stadt löst die verkehrlichen Probleme nicht, sondern wälzt sie auf die Anwohner von Wohngebieten ab. Wohn- und Sammelstraßen werden mit Verkehr zugeschüttet, weil das Hauptverkehrsstraßennetz mangelhaft ist und den Kfz-Verkehr nicht bewältigen kann, eine Ertüchtigung des ÖPNV fehlt ebenfalls.
171212_Stellungnahme IGOM.pdf
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letzte Aktualisierung:

25.1.2023